Der offizielle "Ich hab mal ne Frage" Thread.

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sauerkrautpizza

W:O:A Metalmaster
5 Aug. 2003
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Grundbuchamt !
Die Flurstücknummer wirst du wohl haben? (Wenn du die nicht hast, kannste die wiederum beim Katasteramt erfragen.)
beim Grundbuchamt kannst du dann alles zu den Begegebenheiten wie Verkauf, verpachtung und welche Art der Nutzung erfragen.

Und wie Hageth hier sagt: es ist im Aussenbereich wo nur Landwirte ein Privilegiertes Baurecht haben nach §35 oder 36 BauGb.

hat sich alles geklärt. meine eltern haben die unterlagen wieder gefunden. jetzt weiß ich wo genau die grundstücksgrenze läuft und hab gesehen dass der werte, verstorbene herr pächter eine seiner hallen zur hälfte auf dem nachbargrundstück gebaut hat. die muss eh wieder weg.
 

normaal!?

W:O:A Metalmaster
25 Mai 2013
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ich werde an der grundstücksbebauung nix verändern. im gegenteil, da wird sogar einiges zurückgebaut. ich bau mir da kein wochenendhaus oder ähnliches drauf. eine der hallen wird stehen gelassen, die ist an drei seiten geschlossen und innen schon gepflastert. das wird alles sauber gemacht und das grundstück wird wieder eingeebnet (also in den urzustand zurückversetzt) und neu eingezäunt. und wenn dort wider erwarten doch mal jemand vorbei kommt und sich beschwert, dann pack ich meinen grill, den generator und die musikbox wieder ein und es ist alswiewenn nie jemand dort gewesen wäre.

Klingt, als richtest du einen idealen Forumtreff-Platz ein. :o:ugly::D
 

sauerkrautpizza

W:O:A Metalmaster
5 Aug. 2003
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ich hab schon wieder ne frage. wer hier im forum kennt sich ein wenig mit mietrecht aus? speziell was reparaturen an der wohnung betrifft. der rollladen am wohnzimmerfenster wird nicht über einen gurt betätigt, sondern elektrisch. jetzt funzt das ding nicht mehr wie es soll. er geht nur noch ca. 20 cm hoch bzw. runter und schaltet dann ab. der motor geht noch. auch die abschaltung oben und unten funktioniert, nur nicht da wo sie sollen. der vermieter behauptet dass es sich hierbei um kleinreparaturen handelt und ich das selbst bezahlen müsste. aber wenn ich hier ne firma beauftrage wird das bestimmt keine kleinreparatur. gibt es ne möglichkeit vorher zu klären wer für die kosten aufkommen muss oder muss man erst abwarten was unterm strich auf der rechnung steht?
 

sauerkrautpizza

W:O:A Metalmaster
5 Aug. 2003
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Kannst ja erstmal anrufen und dein Problem schildern. Vielleicht kümmern die sich ja darum, obwohl das Ereignis vor Eintritt in den Mieterbund war.

Hier ein Auszug aus dem aktuellen Mietrecht. Wenn ich mich danach richte, werd ich mich wohl erst mal selbst um die Reparatur kümmern müssen. Ärgerlich bei der Sache ist, dass ich grade umziehe und der Schaden ausgerechnet jetzt auftritt wo ich am Ende das Monats eh aus der Bude raus bin.

- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.


- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.


- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschaltern, Steckdosen usw.

Edit sagt:
Unwirksam sind auch Vertragsklauseln, nach denen der Mieter die Reparaturarbeiten selbst in Auftrag geben muss. Das ist und bleibt immer Sache des Vermieters.

man sollte sich erst mal schlau machen ehe man(n) fragen stellt :D
 
Zuletzt bearbeitet:

sauerkrautpizza

W:O:A Metalmaster
5 Aug. 2003
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Ich hätte da mal ne Frage zum Arbeitsrecht und hoffe dass sich hier evtl. einer damit auskennt. In einer Firma gab es ein internes, technisches Problem, wovon die Stromversorgung der ganzen Firma betroffen war. Da das Problem nicht kurzfristig beseitigt werden konnte, wurden die Arbeiter (die zur Arbeit erschienen waren) an diesem Tag wieder nach Hause geschickt. Jetzt die Frage: Ist der Arbeitgeber berechtigt diesen Tag vom Jahresurlaub abzuziehen oder nicht? Ne klare Aussage zu diesem speziellen Fall finde ich im Internet irgendwie nicht.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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Ich hätte da mal ne Frage zum Arbeitsrecht und hoffe dass sich hier evtl. einer damit auskennt. In einer Firma gab es ein internes, technisches Problem, wovon die Stromversorgung der ganzen Firma betroffen war. Da das Problem nicht kurzfristig beseitigt werden konnte, wurden die Arbeiter (die zur Arbeit erschienen waren) an diesem Tag wieder nach Hause geschickt. Jetzt die Frage: Ist der Arbeitgeber berechtigt diesen Tag vom Jahresurlaub abzuziehen oder nicht? Ne klare Aussage zu diesem speziellen Fall finde ich im Internet irgendwie nicht.

https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++467ebfaa-a6fc-11e0-74d6-00093d114afd

und hier:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html#tocitem6

Un*ter wel*chen Umständen er*hal*ten Sie Ih*re Vergütung auch bei Störun*gen des Be*triebs*ab*laufs?

Auch bei Störun*gen des Be*triebs*ab*lau*fes, die durch tech*ni*sche oder wirt*schaft*li*che Pro*ble*me be*dingt sind, ha*ben Sie An*spruch auf Ih*re Vergütung. Die*se Pro*ble*me sind nämlich recht*lich ge*se*hen die Pro*ble*me Ih*re Ar*beit*ge*bers und nicht Ih*re.

Kann al*so zum Bei*spiel des*halb nicht ge*ar*bei*tet wer*den, weil es ei*ne EDV-Pro*blem gibt oder die Te*le*phon*an*la*ge nicht funk*tio*niert (tech*ni*sches Pro*blem) oder weil ein Großauf*trag stor*niert wor*den ist (wirt*schaft*li*ches Pro*blem), dann muß Ihr Ar*beit*ge*ber eben zu*se*hen, wie er Sie sinn*voll beschäftigt. Das Ri*si*ko, daß ihm das nicht ge*lingt, muß er tra*gen.

Ju*ris*tisch for*mu*liert: Das Be*triebs*ri*si*ko und das Wirt*schafts*ri*si*ko trägt der Ar*beit*ge*ber.

sorry für die Sternchen, sind beim kopieren aufgekommen, kannste auf der Seite aber ohne sternchen nachlesen, hoffe es hilft dir weiter.
 

benOwar

W:O:A Metalmaster
30 Apr. 2010
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Ddorf
kennt sich jmd mit Handytarifen und Anbietern aus? Bin grad dabei mir n neues zu bestellen und wollte ma Fragen, ob wer gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat? Guck grad bei Congstar.

Danke im Voraus!