Death Metal Not Wanted - Berufsverbot für Lehrer

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evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
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127.0.0.1
was soll man da noch sagen... einfach unfassbar... :confused:

vor allem mit der sache bei der beschriebenen ethik-stunde: als lehrer soll man immer wertungslos bei solchen sachen sein, wie auch bei politik und all den sachen, man soll die schüler ein eigenes selbst aufbauen lassen und dies nicht vorleben. so lernt man das in jedem erziehungswissenschaften-seminar an jeder uni (zumindest in deutschland). und dann sowas... einfach unglaublich....

So viel zur Neutralität des Unterrichts. Auf die Gefahr hin, dass ich gleich wieder Nazi bin: Anti-Nazi-Statements (wie sie von fast jedem Lehrer kamen, den ich hatte) haben ebenfalls nichts im Unterricht zu suchen.

Kontroversität ist wichtig, nicht unbedingt Neutralität und Wertungslosigkeit.

Auch Lehrer können politische Menschen sein und dürfen ihre Meinung sagen (zu manchen Dingen sollten sie es auch):

bezeichne dich jetzt nicht als nazi, aber soviel intelligenz sollte man haben das man einsieht das faschismus ein verbrechen is, und gegen kriminalität dürfen sich lehrer sehr wohl ausprechen.

sign!

Und auch das erzählen führende Pädagogen an deutschen Unis.
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
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Hamburg
Sollen sich Musiker die irgendwie härteren Metal produzieren im Keller einschließen, wenn sie nicht gerade töten oder ein Konzert spielen?

Wenn sie Lehrer sind erwarte ich schon, dass sie ne gute Erklärung haben, wie sie Splatter und Lehre unter einen Hut bringen.


@Soth: Ok, er hat sich schon von den Damen ferngehalten :D, aber nichtsdestrotz ist er im gleichen Video und es ist mit auf seinem Mist gewachsen.
 

hellinacell666

W:O:A Metalhead
19 Mai 2009
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Vöhrenbach (Schwarzwald)
Mir stellt sich eher die Frage warum er sich für etwas, was er privat und legal macht, rechtfertigen muß. Immerhin bringt er beides nicht unter einen Hut, da seine Musik nicht auf dem lehrplan steht. Oder Lesbensex. Genausogut könnte mein Arbeitgeber mich fragen, warum ich Splattervideos mag. Kommt genausowenig während meiner Arbeitszeit vor. Und ist ebenfalls kein Kündigungsgrund.;)

Wenn du aber so ein Video ins Internet stellen würdest, und dich dann für eine Arbeitsstelle bewirbst, wirst du garantiert nicht eingestellt. ;)
 
Mir stellt sich eher die Frage warum er sich für etwas, was er privat und legal macht, rechtfertigen muß. Immerhin bringt er beides nicht unter einen Hut, da seine Musik nicht auf dem lehrplan steht. Oder Lesbensex. Genausogut könnte mein Arbeitgeber mich fragen, warum ich Splattervideos mag. Kommt genausowenig während meiner Arbeitszeit vor. Und ist ebenfalls kein Kündigungsgrund.;)

Das Problem ergibt sich da aus dem Beamtenrecht, auf S. 2 glaub ich hatte ich da den entscheidenden Auszug für die Nebentätigkeit bei uns in SH rausgesucht, und ich wenn ich micht nicht total irre, gibt es eine ähnliche Formulierung, die man mit der Verbeamtung quasi unterschreibt... Also nicht für Nebentätigkeit, sondern den Lebensstil.

Wirkt natürlich hahnebüchen, und ist total schwammig formuliert, so dass ein miesgelaunter Dienstherr bei so ziemlich jedem was finden würde. Man gibt also einen Teil der Grundrechte (so z.B. Streikrecht) damit ab.

Versteh mich jetzt bloß nicht falsch, das ist keinesfalls meine Meinung, nur halt die rechtliche Grundlage, auf der sich das Ganze bewegt... :(
 

Seatiger

W:O:A Metalmaster
1 Dez. 2008
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Kontroversität ist wichtig, nicht unbedingt Neutralität und Wertungslosigkeit.

Auch Lehrer können politische Menschen sein und dürfen ihre Meinung sagen (zu manchen Dingen sollten sie es auch):



sign!

Und auch das erzählen führende Pädagogen an deutschen Unis.

Meines Wissens ist es sogar verboten, dass Lehrer sich meinungsbildend dazu äußern? Zumindest erzählen sie es alle.

Wenn sie Lehrer sind erwarte ich schon, dass sie ne gute Erklärung haben, wie sie Splatter und Lehre unter einen Hut bringen.

Ich glaube nicht, dass Debauchery eine wirklich ernstzunehmende Band sind.
 

Thorin_Eichenschild

W:O:A Metalmaster
22 Jan. 2006
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Münster
www.myspace.com
Das Problem ergibt sich da aus dem Beamtenrecht, auf S. 2 glaub ich hatte ich da den entscheidenden Auszug für die Nebentätigkeit bei uns in SH rausgesucht, und ich wenn ich micht nicht total irre, gibt es eine ähnliche Formulierung, die man mit der Verbeamtung quasi unterschreibt... Also nicht für Nebentätigkeit, sondern den Lebensstil.

Wirkt natürlich hahnebüchen, und ist total schwammig formuliert, so dass ein miesgelaunter Dienstherr bei so ziemlich jedem was finden würde. Man gibt also einen Teil der Grundrechte (so z.B. Streikrecht) damit ab.

Versteh mich jetzt bloß nicht falsch, das ist keinesfalls meine Meinung, nur halt die rechtliche Grundlage, auf der sich das Ganze bewegt... :(

Wird man denn als Lehrer eigentlich immer noch grundsätzlich verbeamtet? Ich dachte, das ist mittlerweile auch auf dem absteigenden Ast.
 

n0com

Member
3 Aug. 2008
34
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51
Wird man denn als Lehrer eigentlich immer noch grundsätzlich verbeamtet? Ich dachte, das ist mittlerweile auch auf dem absteigenden Ast.

Will das kurzfristig Land Kosten sparen verbeamtet es Lehrer, sollten sie langfristig sparen wollen, stellen sie sie als tariflich Beschäftigte ein. Da geht's mal hü, mal hott.
 
Wird man denn als Lehrer eigentlich immer noch grundsätzlich verbeamtet? Ich dachte, das ist mittlerweile auch auf dem absteigenden Ast.

Hier in SH wird´s wieder gemacht, man hatte vor Jahren damit aufgehört, mit der Begründung, es wäre zu teuer. Mittlerweile macht man´s wieder, mit der Begründung, es wäre günstiger. :confused:

war mir doch so.

Aber auf welcher Grundlage ist das dann denn noch rechtens? Ich müsste den Artikel nochmal durchlesen, ob dazu eigentlich was drin stand, dass er denn jetzt Beamter geworden wäre oder nicht.

Ich bin jetzt einfach von unserem Bundesland ausgegangen, sollte er einfach "nur" angestellter Referendar ist, nehm ich alles zurück, dann gibt´s aber wahrscheinlich ein Äquivalent dazu...