*schieb*
hab den Thread hier reingeschoben, hier paßt er wohl besser rein...
1) Essen und Trinken
‚Das gegenseitige Bewerfen mit Essenresten beim gemeinsamen Mittagessen von Gesellen und Lehrlingen stellt keinen Entlassungsgrund dar, wenn es der betrieblichen Übung entspricht‘
OLG Wien, 1993.
Gerichte stellen sogar in Frage, dass Wein eine gute Medizin ist.
‚Wein, auch Frankenwein, gehört nicht zu den apothekenüblichen Waren‘
VGH München, 1991.
Die Österreicher wissen Wein ebenfalls zu schätzen, sie trinken ihn vor allem aus ‚Dopplern‘, die daher im Land eine große Bedeutung haben:
‚Der ‚Doppler‘ ist eines der wichtigsten österreichischen Hohlmaße, etwas vergleichbar mit der ‚Maß‘ des Bayern, des ‚cup of tea‘ des Engländers oder mit dem ‚Barrel‘ des Ölscheichs.
SozSi, 1982.
In Deustchland wiederum veranstalten manche ihr Saufgelage auf der Straße, wo sie sich auch gemütlich niederlassen. Die Gerichte mußten sich daher überlegen, ob auf öffentlichen Flächen tatsächlich so eine Niederlassungsfreiheit besteht.
‚Ob der Genuß von Alkohl auf öffentlichen Verkehrsflächen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt, hängt von den Umständen ab.‘
OLG Saarbrücken, 1997.
2) Verkehr
‘Ein sog. ‚Doppelvogel‘, d. h. Tippen mit den beiden Zeigefingern an die Schläfen, wird im Gegensatz zum Tippen des Fingers an die Stirn, dem sog. ‚Vogelzeigen‘ oder zum augestreckten Mittelfinger, nicht allgemein der Mißachtung und als ehrenverletzende Geste verstanden‘
OLG Düsseldorf, 1996.
Es ist offenbar üblich, Verbotsschilder zu überfahren. Dies kann auch Folgen im Hühnerstall haben:
‚Wer mit einem Kraftfahrzeug ein 50 Meter vor dem gemauerten Hühnerstall angebrachtes Verbotsschild des Eigentümers überfährt und unmittelbar vor dem Stall Fahrgeräusche und (durch Photoaufnahmen) Lichtblitze verursacht, haftet nicht für den Tod der dadurch in Panik geratenen Hühner‘
OLG Hamm, 1996.
Auf der Straße begegnet einem Merkwürdiges, zB Gestalten im Norm-Fomat:
‘Die Fahrbahn war zum Unfallzeitpunkt trocken. In einer unbestimmten Entfernung vor dem Fahrzeig des Klägers wechselte ein Feldhase in der Größe eines Blattes Papier mit dem Format DIN A 4 die Fahrbahn‘
BG Bludenz, 1990.
3) Wohnen und Nachbaren
‚Der Ausdruck ‚Geh in Oasch‘ ist nach dem Wiener Sprachgebrauch nicht unbedingt eine Ungehörigkeit oder Beleidigung, sondern drückt lediglich aus, dass der Angesprochene gegen den anderen ‚keine Chance hat‘
Bezirksgericht Fünfhaus, 1980.
‚Eine Wohnung ist keine taugliche Garage‘
OGH, 1957.
4) Arbeit
‘Begibt sich ein Lehrer über Weisung seiner Direktion ins Direktionszimmer und wird er dort von seinem Vater angeschossen, so liegt ein Dienstunfall vor‘
OLG Wien, 1985.
Damit die Rechtslage geklärt wird, ist es immer ratsam, in Zweifelsfällen eine gerichtliche Entscheidung einzuholen, zB eine solche beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Nun ist die Sache klar:
‘Eine Verweigerung der Einstellung wegen Schwangerschaft kommt nur Frauen gegenüber in Betracht.‘
5) Polizei
‘ Das Hinunterwerfen von Personen von einem Damm ist kein adäquates Mittel zur Auflösung einer Versammlung.‘
VwGH, 1987.
Bei Alkoholkontrollen sind Testpersonen oft nicht kooperativ und spucken, schimpfen, fluchen etc.:
‚Wenn der zur Atemluftuntersuchung aufgeforderte Lenkung im Zuge der Mundspülung das spülwasser nicht in das Waschbecken, sondern auf den Meldungsleger (das Exekutivorgan) spuckt, so ist dies nicht als Verweigerung der Atemluftuntersuchung zu werten.‘
VwGH, 1993.
6) Sonstiges
- vorübergehend Verstorbene
§ 5 Abs. 6 der Friedhofsordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt:
‚Die Friedhofsverwaltung führt eine Sammelgruft, in der vorübergehend Verstorbene beerdigt werden....
- Feuerzeuge mit eigener Antriebskraft
Aus der Bodensee-Schiffahts-Ordnung:
§ 2. In der Verordnung gilt als ‚Fahrzeug mit Maschinenantrieb‘: ein Feuerzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebskraft.‘
Es folgte die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichigung von Druckfehlern im BGBI:
‘Im § 2 hat es statt ‚Feuerzeug‘ richtig ‚Fahrzeug‘ zu lauten.‘
- Beschränkung des Fischfangs
Verordnung der Kärntner Landesregierung:
‚§ 3. Beim Schwimmen darf der Fischfang nicht ausgeübt werden.‘
hab den Thread hier reingeschoben, hier paßt er wohl besser rein...
1) Essen und Trinken
‚Das gegenseitige Bewerfen mit Essenresten beim gemeinsamen Mittagessen von Gesellen und Lehrlingen stellt keinen Entlassungsgrund dar, wenn es der betrieblichen Übung entspricht‘
OLG Wien, 1993.
Gerichte stellen sogar in Frage, dass Wein eine gute Medizin ist.
‚Wein, auch Frankenwein, gehört nicht zu den apothekenüblichen Waren‘
VGH München, 1991.
Die Österreicher wissen Wein ebenfalls zu schätzen, sie trinken ihn vor allem aus ‚Dopplern‘, die daher im Land eine große Bedeutung haben:
‚Der ‚Doppler‘ ist eines der wichtigsten österreichischen Hohlmaße, etwas vergleichbar mit der ‚Maß‘ des Bayern, des ‚cup of tea‘ des Engländers oder mit dem ‚Barrel‘ des Ölscheichs.
SozSi, 1982.
In Deustchland wiederum veranstalten manche ihr Saufgelage auf der Straße, wo sie sich auch gemütlich niederlassen. Die Gerichte mußten sich daher überlegen, ob auf öffentlichen Flächen tatsächlich so eine Niederlassungsfreiheit besteht.
‚Ob der Genuß von Alkohl auf öffentlichen Verkehrsflächen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt, hängt von den Umständen ab.‘
OLG Saarbrücken, 1997.
2) Verkehr
‘Ein sog. ‚Doppelvogel‘, d. h. Tippen mit den beiden Zeigefingern an die Schläfen, wird im Gegensatz zum Tippen des Fingers an die Stirn, dem sog. ‚Vogelzeigen‘ oder zum augestreckten Mittelfinger, nicht allgemein der Mißachtung und als ehrenverletzende Geste verstanden‘
OLG Düsseldorf, 1996.
Es ist offenbar üblich, Verbotsschilder zu überfahren. Dies kann auch Folgen im Hühnerstall haben:
‚Wer mit einem Kraftfahrzeug ein 50 Meter vor dem gemauerten Hühnerstall angebrachtes Verbotsschild des Eigentümers überfährt und unmittelbar vor dem Stall Fahrgeräusche und (durch Photoaufnahmen) Lichtblitze verursacht, haftet nicht für den Tod der dadurch in Panik geratenen Hühner‘
OLG Hamm, 1996.
Auf der Straße begegnet einem Merkwürdiges, zB Gestalten im Norm-Fomat:
‘Die Fahrbahn war zum Unfallzeitpunkt trocken. In einer unbestimmten Entfernung vor dem Fahrzeig des Klägers wechselte ein Feldhase in der Größe eines Blattes Papier mit dem Format DIN A 4 die Fahrbahn‘
BG Bludenz, 1990.
3) Wohnen und Nachbaren
‚Der Ausdruck ‚Geh in Oasch‘ ist nach dem Wiener Sprachgebrauch nicht unbedingt eine Ungehörigkeit oder Beleidigung, sondern drückt lediglich aus, dass der Angesprochene gegen den anderen ‚keine Chance hat‘
Bezirksgericht Fünfhaus, 1980.
‚Eine Wohnung ist keine taugliche Garage‘
OGH, 1957.
4) Arbeit
‘Begibt sich ein Lehrer über Weisung seiner Direktion ins Direktionszimmer und wird er dort von seinem Vater angeschossen, so liegt ein Dienstunfall vor‘
OLG Wien, 1985.
Damit die Rechtslage geklärt wird, ist es immer ratsam, in Zweifelsfällen eine gerichtliche Entscheidung einzuholen, zB eine solche beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Nun ist die Sache klar:
‘Eine Verweigerung der Einstellung wegen Schwangerschaft kommt nur Frauen gegenüber in Betracht.‘
5) Polizei
‘ Das Hinunterwerfen von Personen von einem Damm ist kein adäquates Mittel zur Auflösung einer Versammlung.‘
VwGH, 1987.
Bei Alkoholkontrollen sind Testpersonen oft nicht kooperativ und spucken, schimpfen, fluchen etc.:
‚Wenn der zur Atemluftuntersuchung aufgeforderte Lenkung im Zuge der Mundspülung das spülwasser nicht in das Waschbecken, sondern auf den Meldungsleger (das Exekutivorgan) spuckt, so ist dies nicht als Verweigerung der Atemluftuntersuchung zu werten.‘
VwGH, 1993.
6) Sonstiges
- vorübergehend Verstorbene
§ 5 Abs. 6 der Friedhofsordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt:
‚Die Friedhofsverwaltung führt eine Sammelgruft, in der vorübergehend Verstorbene beerdigt werden....
- Feuerzeuge mit eigener Antriebskraft
Aus der Bodensee-Schiffahts-Ordnung:
§ 2. In der Verordnung gilt als ‚Fahrzeug mit Maschinenantrieb‘: ein Feuerzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebskraft.‘
Es folgte die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichigung von Druckfehlern im BGBI:
‘Im § 2 hat es statt ‚Feuerzeug‘ richtig ‚Fahrzeug‘ zu lauten.‘
- Beschränkung des Fischfangs
Verordnung der Kärntner Landesregierung:
‚§ 3. Beim Schwimmen darf der Fischfang nicht ausgeübt werden.‘
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