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King-of-Darkness

W:O:A Metalmaster
3 Mai 2008
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Nur dass keine Missverständnisse aufkommen:Ich WUNDERE mich lediglich,das die Futterbudenbetreiber unter den gegebenen Umständen ihre Stände betreiben können/dürfen.Wenn ich in meiner Abteilung auch nur zu einem Bruchteil so verfahren würde,hätte ich ECHTE Probleme am Hacken!
@ Libbelah:Das mit dem übergeklebten Etikett war aber auch ein echter Kardinalsfrehler.Mit den beschriebenen Konsequenzen müsste ich auch rechnen,schon bei dem blossem Verdacht,ich KÖNNTE manipuliert haben (MHD,Grundpreisangabe usw)!

Unabhängig vom Lebensmittelgesetz (ich bin CTA und mittlerweile Chemie/Biochemiestudent, habe also etwas Ahnung vom Hintergrund, auch wenn mir das Gesetz am Arsch vorbei geht) hast du bei jeder Bude, egal was du verkaufst, das Problem der Kontamination. Immerhin betreibst du keinen Reinraum in einem umgebauten Wohnwagen, und auch kein Labor. Es kann baulich nicht verhindert werden, deshalb gibt es wahrscheinlich diese Ausnahmen (wobei Ämter erfahrungsgemäß auch Dinge verlangen, die absolut absurd und unmöglich sind).