alle jahre wieder...(never ending story part XXX)

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baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
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HH
www.baerbael.de
sehr geehrter herr XXXX,

das ermittlungsverfahren ist mit verfügung vom 26.06.2006 gem. §170 II der StPO eingestellt worden.

hochachtungsvoll
auf anordnung

bla...

seh geil...

jetzt flattern mir die teile schon so ins haus, ohne daß ich überhaupt kenntnis davon hatte, angeklagt zu sein...:rolleyes:

ich liebe mein leben!:D
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
16.745
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HH
www.baerbael.de
Schlossvippach schrieb:
na super.. worum gehts denn????


"hochachtungsvoll auf anordnung"
ist ja ne super formulierung....

das is ja das geile:

ICH HABE KEINE AHNUNG!!!!

steht nix drauf...nur nen aktenzeichen...und der sachbearbeiter hat schon feierabend!:rolleyes:
 

Sister Vulcana

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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83
Berlin
baerbael schrieb:
ja sicher...aber intetessieren täts mich schon WAS eingestellt wurde!:rolleyes:

is ja jetzt nicht so, daß ich ständig angezeigt werden...also nicht direkt täglich jetzt...
stpo kannste schonmal verkehrsdelikte und sonen quatsch ausschließen. mich dünkt, dies sei ein nachspiel eines alten dingens, wo du vielleicht in einer anhängigen sache NOCH EINS hinten drauf gekriegt hast. so im sinne bist angeklagt wegen falschparken und nicht bezahlen und beleidigst dann den Staatsanwalt oder so.
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
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www.baerbael.de
Sister Vulcana schrieb:
stpo kannste schonmal verkehrsdelikte und sonen quatsch ausschließen. mich dünkt, dies sei ein nachspiel eines alten dingens, wo du vielleicht in einer anhängigen sache NOCH EINS hinten drauf gekriegt hast. so im sinne bist angeklagt wegen falschparken und nicht bezahlen und beleidigst dann den Staatsanwalt oder so.

stpo hat nicht nur mit der verhandlung zu tun sondern auch mit verfahrensfragen ob, wie wann und warum ein verfahren zu eröffnen oder aufrecht zuerhalten oder einzustellen ist...


warte, such den absatz mal raus...vielleicht gibt der ja aufschluß...:rolleyes:

und ichhabe noch nie nen staatsanwalt beleidigt...

ich stand auch erst einmal vor gericht...
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
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HH
www.baerbael.de
Strafprozeßordnung


2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)

2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177)

§ 170

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse

bla...ok...der staatsanwalt ist mein freund und denkt eine öffentliche klage ist nicht gerechtfertigt...NUR IN WAS?!?!?!

*narf*
 

Sister Vulcana

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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Berlin
baerbael schrieb:
stpo hat nicht nur mit der verhandlung zu tun sondern auch mit verfahrensfragen ob, wie wann und warum ein verfahren zu eröffnen oder aufrecht zuerhalten oder einzustellen ist...


warte, such den absatz mal raus...vielleicht gibt der ja aufschluß...:rolleyes:

und ichhabe noch nie nen staatsanwalt beleidigt...

ich stand auch erst einmal vor gericht...
dann würde ich meinen, daß das eher mit der ersten sache zu tun hat... oder meinste, dich hat jemand angezeigt und die haben dir gesagt, sie machen nix, du bist ein freier mann?