Abo-Fallen im Internet

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wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Jap, web.de und gmx sind bei solchen Sachen auch immer gut dabei. Naja, die nerven einen ja auch ständig mit ihren Probe-Premium-Mist, der sich dann automatisch verlängert und bei denen sie auch gern mal die Kündigungen nicht bekommen. Bei meinem Bruder wollten sie auch mal solch eine Kündigung nicht bekommen haben, aber der hat sich das auch nicht gefallen lassen.

Ne zeitlang hatten wir hier mal immer solch nette Anrufe, dass wir ja schon bei einem Gewinnspiel mitspielen und sie nur nochmal die Daten abgleichen wollten, da sich das ja jetzt automatisch verlängert hat.
Tja, haben wir aber auch nicht lang mit diskutiert, aber ist immer amüsant, wie schnell die Leute dabei dann ausfallend werden und einen sofort wegen Betrugs oder dergleichen anzeigen wollen :D

Aber wie ja schon geschrieben wurde, kommt da eh nie etwas, weil die vor Gericht eh nie Recht bekommen würden. Und solang da nix vom Gericht kommt (was solche Firmen/Anwälte ja auch gern einfach mal so losschicken), wo man wirklich mal Widerspruch einlegen muss, können die Schreiben dann auch gleich in den Müll

Das Problem ist, bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hat man eine Selbstbeteiligung (bspw. 150 EUR), dass heißt ein Rechtsstreit lohnt sich nur, wenn der Streitwert höher als deine Selbstbeteiligung ist.

Und die gehen manchmal verdammt weit. Ich habe vom Anwaltsbüro von TV Spielfilm solange Mahndrohungen bekommen, bis eines Tages ein Mahnbescheid (gelber Umschlag mit Unterschrift und BÖÖÖÖSE) vom Gericht vor mir lag und sich erst DANACH geklärt hatte, dass ich noch NIE ein Abo bei TV Spielfilm erworben hatte (ich habe auch nie eine Zeitschrift bekommen).

Zwar musste TV Spielfilm die Hauptkosten zahlen, die Mahngebühren die durch den Mahnbescheid vom Gericht ausgingen musste aber ich zahlen. Am liebsten würde ich TV Spielfilm dafür in die Luft jagen, aber bin ja ein freundlicher Mensch.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.990
1
83
Zentralschweiz
Das Problem ist, bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hat man eine Selbstbeteiligung (bspw. 150 EUR), dass heißt ein Rechtsstreit lohnt sich nur, wenn der Streitwert höher als deine Selbstbeteiligung ist.

Und die gehen manchmal verdammt weit. Ich habe vom Anwaltsbüro von TV Spielfilm solange Mahndrohungen bekommen, bis eines Tages ein Mahnbescheid (gelber Umschlag mit Unterschrift und BÖÖÖÖSE) vom Gericht vor mir lag und sich erst DANACH geklärt hatte, dass ich noch NIE ein Abo bei TV Spielfilm erworben hatte (ich habe auch nie eine Zeitschrift bekommen).

Zwar musste TV Spielfilm die Hauptkosten zahlen, die Mahngebühren die durch den Mahnbescheid vom Gericht ausgingen musste aber ich zahlen. Am liebsten würde ich TV Spielfilm dafür in die Luft jagen, aber bin ja ein freundlicher Mensch.
Das war aber wohl weniger eine Abofalle als ein Datenbankfehler oder ähnliches ihrerseits.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Das war aber wohl weniger eine Abofalle als ein Datenbankfehler oder ähnliches ihrerseits.

Nein, die haben nie zugegeben, dass ich KEIN Abo bei denen hatte, aber wenn man Widerspruch einlegt beim Mahnbescheid, dann muss die Seite, die das Geld fordert einen Beweis erbringen, dass sie Anspruch auf die Zahlung haben.

In meinem Fall hätten sie eine Abobestellung per Fax oder E-Mail haben müssen als Beweis, dies hat es nicht gegeben und somit hatten sie ihr Recht auf Forderung verwirkt.

Und warum sollten die einen Datenbankfehler haben, laut dem deutschen Gesetz dürften die mich gar nicht in ihrer Datenbank haben, da ich kein Kunde dort bin, das ist ja das gute an unserem Datenschutz.
Die dürfen die Daten nicht speichern, wenn sie nicht relevant sind oder man nicht eingewilligt hat.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.990
1
83
Zentralschweiz
Nein, die haben nie zugegeben, dass ich KEIN Abo bei denen hatte, aber wenn man Widerspruch einlegt beim Mahnbescheid, dann muss die Seite, die das Geld fordert einen Beweis erbringen, dass sie Anspruch auf die Zahlung haben.
In meinem Fall hätten sie eine Abobestellung per Fax oder E-Mail haben müssen als Beweis, dies hat es nicht gegeben und somit hatten sie ihr Recht auf Forderung verwirkt.
Gerade weil sie so weit gegangen sind, denke ich, dass es keine systematische Abzocke war. Ausserdem würde man auf Google relativ schnell etwas dazu finden. Wenn jemand ein Problem hat, hat es meist oberste Priorität, irgendwo einen Thread dazu aufzumachen. :D
Und warum sollten die einen Datenbankfehler haben, laut dem deutschen Gesetz dürften die mich gar nicht in ihrer Datenbank haben, da ich kein Kunde dort bin, das ist ja das gute an unserem Datenschutz.
Die dürfen die Daten nicht speichern, wenn sie nicht relevant sind oder man nicht eingewilligt hat.
Siehe "oder ähnliches". ;)