Stage-Diving!
Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 27.05.2009 (Az.: 5 U 461/08 - 55, 5 U 461/08) entschieden, dass körperliche Schäden, die anderen Personen durch Stage-Diving entstehen unter den Risikoauschluss eurer Haftpflichtversicherung fallen. Das heißt: Verletzt Ihr beim Stage-Diving...