Wucher ist im Gesetz zwar schwammig formuliert, die herrschende Meinung (sprich, Rechtslehre und Richter) gehen in der Regel aber davon aus, dass das "auffällige Missverhälntis" dann besteht, wenn die Ware mehr als das doppelte des Marktwertes kostet. Muss man immer im Einzelfall sehen, aber dass man damit hier nicht durchkommt, dürfte klar sein. Der Veranstalter hat ja auch gar keinen Schaden, an sich, die Karte ist ja zum gesetzten Preis verkauft. (Dass das der Wacken-Orga nicht gefällt, ist davon unabhängig.) Der Marktwert ist hier simpel, weil Metaltix die Tickets noch zum Originalpreis verkauft - und 300 Euro sind eben deutlich unter dem Doppelten. Wenn die Tickets dann ausverkauft sind, geht auch der "Marktpreis" in den Plattformen hoch. Vermutlich ist das dann auch nicht mehr so leicht mit dem Wucher.
"Unerfahrenheit" kann man in der Tat begründen, wenngleich ich "Ich klick auf den ersten Link und ups, das ist ja nur eine Anzeige" ... nun ja, das ist mehr als nur Unerfahrenheit, zumal Google die Anzeigen nun ja wirklich als Anzeigen kennzeichnet.
Und so ein Gesetz wie in Frankreich gibt es in Deutschland nicht, das einzige, bei dem ich weiss, dass Preise gesetzlich definiert sind, ist eben im Buchmarkt. Ich glaube nicht, dass der Ticketmarkt da eine Ausnahme bekommt. Ist ja, um ehrlich zu sein, auch gar nicht zu rechtfertigen. Die Buchpreisbindug soll die Buchhändler schützen, nicht die Konsumenten. Die Veranstalter von Konzerten haben ihr Geld ja.
Darum finde ich übrigens gut, dass ihr es den Händlern eher schwer macht, an größere Mengen von Tickets zu kommen. Aber derzeit, wo Wacken nicht in kürzester Zeit ausverkauft ist, ist es auch nicht so attraktiv für die Händler. Auch das gefällt mir.