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luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2010
7.537
2.074
118
Oberbayern am Land :-D
Ich wüsst ja gern mal, was die dann mit Motorradfahrern machen. Bei so 'nem Helm sieht man ja auch nimmer viel vom Gesicht.

Wenn du in DE mit Helm z.B. in eine Bank kommst, wirst du sofort aufgefordert, diesen umgehend abzusetzen, und währenddessen wird sicher ein Mitarbeiter schon den Finger auf dem Alarmknopf haben... ist ja auch bei Polizeikontrollen so, dass die Motorradler sofort nach dem absteigen auch den Helm absetzen müssen. So ähnlich wirds wohl in AT auch laufen.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.789
6.616
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Nix. Schließlicht gilt auch in A ein Helmpflicht aufm Motorrad.
Während der Fahrt. Ansonst:
Wenn du in DE mit Helm z.B. in eine Bank kommst, wirst du sofort aufgefordert, diesen umgehend abzusetzen, und währenddessen wird sicher ein Mitarbeiter schon den Finger auf dem Alarmknopf haben... ist ja auch bei Polizeikontrollen so, dass die Motorradler sofort nach dem absteigen auch den Helm absetzen müssen. So ähnlich wirds wohl in AT auch laufen.

(ik had moeten verder lezen :ugly: )
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Das ist eins der Probleme, die wir haben, warum sich Länder wie Deutschland und Österreich kaum noch in der modernen, globalisierten Welt zurechtfinden.

Worum geht es dir denn, wenn du sagst, dass sich Länder wie Deutschland und Österreich nicht in einer moderenen, globalisierten Welt zurechtfinden aufgrund zu vieler Regeln?

Habe ich überhaupt nicht gesagt, lies nochmal genau nach.

Doch hast du genau so gesagt...

Es sind nur die Praktiken bei der Auslegung von Gesetzen, Richtlinien etc.

Ein Gesetz, welches unterschiedlich ausgelegt werden kann ist ein schlechtes Gesetz.
Wie z.B. das Vermumungsverbot in Österreich. Wenn der Polizist vor Ort entscheiden muss ob es kalt genug ist um einen Schal im Gesicht zu haben ist das Gesetz fehlerhaft.


Nimm nur mal als Beispiel die Umsetzung des Bachelor-Master-Systems aus dem Bologna-Prozess. Eigentlich gedacht als Vereinheitlichung, damit Bildungsabschlüsse besser vergleichbar werden und breiter anerkannt werden. Praktisch jedoch ein Moloch mit bürokratischen Hürden.
Ich kennen den Vergleich zu früher leider nicht. Aber ich weiß, dass es heutzutage relativ einfach ist, im Ausland erlangte CPs anerkennen zu lassen.
Wie funktionierte es denn früher und wo sind heute die bürokratischen Hürden, die es früher nicht gab?

Ich wüsst ja gern mal, was die dann mit Motorradfahrern machen. Bei so 'nem Helm sieht man ja auch nimmer viel vom Gesicht.

Fällt unter die Ausnahmeregelung wie z.B. Schal bei Kälte oder Maske, die an Fasching zu einem Kostüm gehört.
Also darf der kontrollierenede Polizist entscheiden ob man zahlt oder nicht...

Wenn du in DE mit Helm z.B. in eine Bank kommst, wirst du sofort aufgefordert, diesen umgehend abzusetzen, und währenddessen wird sicher ein Mitarbeiter schon den Finger auf dem Alarmknopf haben... ist ja auch bei Polizeikontrollen so, dass die Motorradler sofort nach dem absteigen auch den Helm absetzen müssen. So ähnlich wirds wohl in AT auch laufen.
In DE ist nicht per Gesetz verboten, eine Bank mit einem Motorradhelm zu betreten. Das fällt unter Hausrecht der jeweiligen Bank dies festzulegen und ggf. durchzusetzen.
In Österreich ist es nun auch verboten mit einem Helm, welcher das Gesicht verhüllt auch nur vor die Tür zu gehen. Ob man in zukunft sein Gesicht während der Fahrt zeigen muss werden wohl die nächsten Wochen zeigen.

Nix. Schließlicht gilt auch in A ein Helmpflicht aufm Motorrad.
Aber keine Pflicht, einen Helm zu nutzen, welcher durch getönte Scheiben das Gesicht verhüllt.

Da sowohl ein Schal oder auch ein Motorradhelm dazu geeignet ist, das Gesicht einer Frau, die sich in der öffentlichkeit nicht zeigen will, zu verhüllen wird es hier keine Unterschiede geben.
 

normaal!?

W:O:A Metalmaster
25 Mai 2013
32.945
5.563
118
Niedersachsen
Erstmal ist die Unabhängigkeitserklärung vom Tisch. :uff: Bin gespannt, wie es jetzt weitergeht. :confused:

Alle Nachrichten und Informationen der F.A.Z. zum Thema Katalonien


Liveblog zur Spanien-KrisePuigdemont verschiebt Entscheidung über Unabhängigkeit

Kataloniens Regionalpräsident ruft spanische Regierung abermals zum Dialog auf +++ Puigdemont: „Zeit, Verantwortung zu übernehmen“ +++ Puigdemonts Rede mit einer Stunde Verspätung gestartet +++ Tausende strömen in Barcelona zusammen +++ Aktuelle Entwicklungen im FAZ.NET-Liveblog. Mehr
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Bin gespannt, wie es jetzt weitergeht.

Kontra Austritt:
- Die Unabhänigkeit von Spanien würde zum Austritt aus der EU führen.
- Da ein Eintritt die 100%ige Zustimmung aller anderen EU-Staaten vorraussetzt wird ein wiedereintritt wohl nichts werden.
- Der Euro würde wegfallen, das würde zur Abwanderung der Banken führen.
- Eine neue Währung müsste eingeführt werden. (Hat Katalonien genug Rücklagen, Gold etc. um eine eigene Währung stabil zu halten?)
- Es ist nicht mehr teil der Zoll-Union weswegen der Standort für die Industrie uninteressant würde.
- Grenzkontrollen zu Spanien und ggf. Visapflicht würde den Tourismus stark beeinträchtigen.

- ggf. Abwanderung Spanischer Bürger. (Arbeitserlaubnis?/Visum?)
- ggf. Auswanderungen von Katalanen, welche weiter Spanier sein wollen.

Wirtschaftlich könnte sich hier eine gewaltige Abwärtsspirale selbstständig machen...


Pro Austritt:
- kein "Länderfinanzausgleich" mehr
- Nationalgefühl


Ich denke es wird mehr oder weniger beim alten bleiben.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Doch hast du genau so gesagt...

Nein, habe ich nicht. Ich habe nicht das Gesetz an sich moniert, sondern die piefige Auslegung desselben bei den Grenzfällen.
Ist jetzt schon 'n bisschen anstrengend, Dir hier lesen und verstehen beipulen zu müssen.


Ein Gesetz, welches unterschiedlich ausgelegt werden kann ist ein schlechtes Gesetz.
Wie z.B. das Vermumungsverbot in Österreich. Wenn der Polizist vor Ort entscheiden muss ob es kalt genug ist um einen Schal im Gesicht zu haben ist das Gesetz fehlerhaft.

Das ist jetzt Deine Interpretation. Ich finde es grundsätzlich schon gut, dass es Ermessensspielräume gibt.


Ich kennen den Vergleich zu früher leider nicht. Aber ich weiß, dass es heutzutage relativ einfach ist, im Ausland erlangte CPs anerkennen zu lassen.
Wie funktionierte es denn früher und wo sind heute die bürokratischen Hürden, die es früher nicht gab?

CP ist aber nicht gleich CP. Damit man einen bestimmten Abschluss erlangt, muss man aus bestimmten Bereichen so und so viele CP einbringen. Das ist nicht überall so und es handhabt lange nicht jede Hochschule gleich oder auch nur in annähernd ähnlicher Weise. Arg verbessert hat sich in diesem Punkt echt nicht besonders viel.
Bologna ist so ein Grenzfall. Grundsätzlich ist das Bestreben ja gut, und auf ein Grundgerüst konnte man sich einigen. Aber der Teufel steckt auch hier im Detail, und es gibt so einen wahnsinnigen Wildwuchs an Regelungen zu bestimmten Themen, da raucht Dir der Kopf. :D
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Nein, habe ich nicht. Ich habe nicht das Gesetz an sich moniert, sondern die piefige Auslegung desselben bei den Grenzfällen.
Dann nenn doch bitte mal ein deutsches oder österreichisches Gesetz und die Grenzfälle als Beispiel, damit ich verstehe was du überhaupt meinst.


Das ist jetzt Deine Interpretation. Ich finde es grundsätzlich schon gut, dass es Ermessensspielräume gibt.
Dann sind wir hier Unterschiedlicher Meinung.
Ich persönlich finde es einfacher, wenn Regeln klar formuliert sind. Das es in einigen Bereichen Toleranzen geben muss ist klar.
Bsp. Vermummung: In D ist es nur verboten sich auf öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Demonstrationen zu vermumen. Da gibt es keinen Spielraum.

In A ist es jetzt allgemein in der Öffentlichkeit verboten, mit schwammig definierten Ausnahmen. Und das subjektive Kälteempfinden eines Polizisten darf einfach nicht maßgeblich sein, ob eine Strafe gezahlt werden muss oder nicht.

Es gibt auch Länder in denen Polizisten die Geschwindigkeit von Autos schätzen dürfen. Und aufgrund dieser Schätzung wird das Strafmaß ermittelt. Da ist mir die Radarpistole als Referenz deutlich lieber.


CP ist aber nicht gleich CP.

Wenn meine Uni in Deutschland verlangt, dass ich z.B. ein Fach mit 5 CPs in einbringen muss mit bestimmten Inhalten, und ich 5 CPs in einem Fach mit diese Inhalte in der Welt sammel wird das anerkannt.
Das jede Hochschule andere Anforderungen stellt, und man sich natürlich vorher informieren muss welche Vorlesungen anerkannt werden sollte hierbei klar sein.

Und da die Anzahl der vergebenen CPs aufgrund des Arbeitsaufwandes bestimmt werden ist es als Vergleichswert nützlich.

Wenn Ich an der WOA-Uni für das Modul "Metal und Bier" 8CPs bekommen würde und an der FHH (Fachhochschule Hurricane) die Vorlesung "Metal und Bier" mit 2CPs ausgeschrieben ist. Weiß man, dass diese Kurse nicht Äquivalent sind ohne die Skripte Seite für Seite zu vergleichen.
Wenn ich nun die Kurse "Bier II" und "Metal B" für jeweils 3CP Belege komme ich in dem Modul "Metal und Bier" trotzdem auf die 8CPs.
 
Zuletzt bearbeitet:

luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2010
7.537
2.074
118
Oberbayern am Land :-D
Ich glaube, ich sollte mir angewöhnen, dumme Scherze besser kenntlich zu machen.

Ach quatsch ;)

Ich hab dich schon richtig verstanden, trotzdem ist der Einwand ja nicht ganz unberechtigt.

Ich glaube, es war letzte oder vorletzte Woche, da kamen auf den Info-Kanälen der öffentlich-rechtlichen Sender wieder einige Dokumentationen über die Arbeit der hiesigen Polizei – unter anderem wurde da an einer (verbotenerweise) häufig von Motorradfahrern befahrenen Strecke kontrolliert. Die gängige Kontroll-Praxis (Copyright der Doku war von 2015) im Bezug auf Helme hab ich dann in meinem Antwortpost gestern wiedergegeben.
Übrigens waren da die Inhaber von BMW-Helmen deutliche Gewinner – die haben kein Visier, sondern klappen den kompletten Teil vorm Gesicht nach oben und können den Helm daher aufbehalten :D
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Dann nenn doch bitte mal ein deutsches oder österreichisches Gesetz und die Grenzfälle als Beispiel, damit ich verstehe was du überhaupt meinst.

Hä, warum? Es geht doch jetzt grad um das Burkaverbot, und da sind die Grenzfälle doch hinlänglich bekannt. Was soll das bringen?

Dann sind wir hier Unterschiedlicher Meinung.
Ich persönlich finde es einfacher, wenn Regeln klar formuliert sind. Das es in einigen Bereichen Toleranzen geben muss ist klar.
Bsp. Vermummung: In D ist es nur verboten sich auf öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Demonstrationen zu vermumen. Da gibt es keinen Spielraum.

In A ist es jetzt allgemein in der Öffentlichkeit verboten, mit schwammig definierten Ausnahmen. Und das subjektive Kälteempfinden eines Polizisten darf einfach nicht maßgeblich sein, ob eine Strafe gezahlt werden muss oder nicht.

Es gibt auch Länder in denen Polizisten die Geschwindigkeit von Autos schätzen dürfen. Und aufgrund dieser Schätzung wird das Strafmaß ermittelt. Da ist mir die Radarpistole als Referenz deutlich lieber.

Ja, hm, nimm zum Beispiel mal Asyl aus humanitären Gründen. Die Asylbehörde kann einem Bewerber auch dann Asyl gewähren, wenn ihm eigentlich kein Asyl zustünde. Aber sie es aus humanitären Gründen für sinnvoll erachtet. Dieses öffentliche Hinstellen und Verstecken dahinter á la "Wir haben geltendes Recht, und wer nicht berechtigt ist, muss konsequent abgeschoben werden, sonst wird gegen Recht und Gesetz verstoßen" ist einfach Humbug. Dass jemand dableibt, obwohl er eigentlich kein Asyl kriegen würde, liegt somit im Ermessen der Behörde. Ich finde es wichtig, dass solche Spielräume existieren.

Oder so 'ne verblödete Vorschrift, ab wann die Heizung in Kasernengebäuden angestellt wird. Wenn zu einer bestimmten Tageszeit an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Außentemperatur unter 12°C fällt. Klare Regelung, aber wir hatten einen recht kalten Altbau, in dem wir uns den Arsch abgefroren haben. Die Verwaltung weigerte sich, die Heizung einzuschalten, mit Verweis auf eben jene Vorschrift. Ich hab mich dagegen beschwert, und das Ganze ging bis vor den Wehrbeauftragten.

Und auch dieses österreichische Gesetz würde es ermöglichen, ansonsten verbotene Vermummung in bestimmten Fällen zuzulassen. Würde man mit ein bisschen Verstand auf die Sache zugehen, dann ist für jeden normal denkenden Menschen klar: relativ kalt, auf'm Fahrrad unterwegs, Schal ist da ok. Aber irgendwie können wir nicht mit Ermessensspielräumen umgehen. Warum nicht? Es würde alles so viel einfacher machen.

Wenn meine Uni in Deutschland verlangt, dass ich z.B. ein Fach mit 5 CPs in einbringen muss mit bestimmten Inhalten, und ich 5 CPs in einem Fach mit diese Inhalte in der Welt sammel wird das anerkannt.
Das jede Hochschule andere Anforderungen stellt, und man sich natürlich vorher informieren muss welche Vorlesungen anerkannt werden sollte hierbei klar sein.

Und da die Anzahl der vergebenen CPs aufgrund des Arbeitsaufwandes bestimmt werden ist es als Vergleichswert nützlich.

Wenn Ich an der WOA-Uni für das Modul "Metal und Bier" 8CPs bekommen würde und an der FHH (Fachhochschule Hurricane) die Vorlesung "Metal und Bier" mit 2CPs ausgeschrieben ist. Weiß man, dass diese Kurse nicht Äquivalent sind ohne die Skripte Seite für Seite zu vergleichen.
Wenn ich nun die Kurse "Bier II" und "Metal B" für jeweils 3CP Belege komme ich in dem Modul "Metal und Bier" trotzdem auf die 8CPs.

In der Theorie funktioniert das alles ganz super. Wenn Du allerdings das wie ein typischer Deutscher aufziehst, bekommst Du plötzlich Probleme. Da steckt der Teufel im Detail. Wenn z.B. dann auf einmal Studienpläne vorgeschrieben werden, zu denen die konkreten Kurse festgelegt sind. Hast in einem Fach z.B. die Möglichkeit, zwei verschiedene Spezialisierungen einzuschlagen. Dann ist minutiös vorgeschrieben, welche Kurse Du belegen musst. Und die kannst Du auch nicht durch gleichwertige Kurse ausgleichen. Und dann werden einige Kurse gar nicht immer angeboten, und Du stehst am Ende da, hast genug CP in Deinem Fach, und kriegst Deinen Abschluss nicht, weil Dir ein bestimmter Kurs fehlt. So schon passiert an unserer FH.

Oder diese verblödete Regelung, dass FHs Dich mit 180 CP zum Master zulassen, Unis aber erst mit 210 CP. Da gibt's dann wohl Bachelor erster und zweiter Klasse. Das sollte doch eigentlich so nicht sein.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Hä, warum? Es geht doch jetzt grad um das Burkaverbot, und da sind die Grenzfälle doch hinlänglich bekannt. Was soll das bringen?
Ich sehe nunmal keinen zusammenhang zwischen dem österreichischen Vermumungsverbot und der behauptung, dass länder wie Österreich und Deutschland (in welchem es dieses Verbot nicht gibt) sich kaum noch in der modernen, globalisierten Welt zurecht fnden.
Aber ich denke den gibt es auch garnicht...

Aber wenn du schon ein Vermummunsverbot, welches sich gegen Nikab-Trägerinnen richten soll, Burkaverbot nennst, zeigt mir das, aus welcher Richtung du deine Informationen beziehst.

Die Asylbehörde kann einem Bewerber auch dann Asyl gewähren [wenn] sie es aus humanitären Gründen für sinnvoll erachtet
[...]und wer nicht berechtigt ist, muss konsequent abgeschoben werden, sonst wird gegen Recht und Gesetz verstoßen"

Wer Asyl gewährt bekommt, ist auch aslyberechtigt, sonst gäbe es ja kein Asly...
Wer kein Asyl erhält muss konsequent abgeschoben werden.
Ich sehe da jezt keinen Wiederspruch oder Humbug.
Es gibt kritiereien (auch humanitäre) nach denen entschieden wird ob jemand Asly erhät.


Oder so 'ne verblödete Vorschrift, ab wann die Heizung in Kasernengebäuden angestellt wird. Wenn zu einer bestimmten Tageszeit an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Außentemperatur unter 12°C fällt. Klare Regelung, aber wir hatten einen recht kalten Altbau, in dem wir uns den Arsch abgefroren haben. Die Verwaltung weigerte sich, die Heizung einzuschalten, mit Verweis auf eben jene Vorschrift. Ich hab mich dagegen beschwert, und das Ganze ging bis vor den Wehrbeauftragten.
Das es beschissene ZDVs gibt ist jedem klar.
Aber stellen wir uns das Szenario mal vor wenn die Vorschrift besagt, dass die Heizun angestellt wird wenn es zu kalt ist:
Ob es zu kalt ist oder nicht hätte im Ermessen der Verwaltung gelegen. Ihr hättet trotzdem gefroren. Aber es hätte niemand die Heizung an machen müssen, wenn es wirklich mal drei mal hintereinander unter 12 °C gewesen wäre.

Unabhängig davon hätte die Fürsorgepflich der Vorgestzten greifen müssen, bzw. die Pflicht zur Gesunderhaltung hätte ein Lagerfeuer auf Stube erlaubt.


Würde man mit ein bisschen Verstand auf die Sache zugehen, dann ist für jeden normal denkenden Menschen klar: relativ kalt, auf'm Fahrrad unterwegs, Schal ist da ok.
Würde man mit bisschen Verstand auf die Sache zugehen würde man kein Gestz verabschieden, welches hintenherum sich ausschließlich gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe richten soll.
Würde man mit bisschen Verstand auf die Sache zugehen hätte man gemerkt, dass durch Vermummen von Fahrradfahrern oder Werbemaskotchen keine Gefahr ausgeht, die es rechtfertigt dies zu verbieten.

[...]klar: relativ kalt,[...]
Ist das Tragen vom Schal im Gesicht jetzt erlaubt wenn es klar kalt ist oder nur relativ kalt?
oder doch erst wenn es ziemlich kalt ist?


Dann ist minutiös vorgeschrieben, welche Kurse Du belegen musst. Und die kannst Du auch nicht durch gleichwertige Kurse ausgleichen. Und dann werden einige Kurse gar nicht immer angeboten, und Du stehst am Ende da, hast genug CP in Deinem Fach, und kriegst Deinen Abschluss nicht, weil Dir ein bestimmter Kurs fehlt. So schon passiert an unserer FH.

Die Vorschriften wurden während des Semesters rückwirkend geändert? Ich wüsste nicht dass dies Zulässig ist...
Wenn die Vorschriften schon vorher bekannt waren würde ja keiner so Doof sein und was anderes machen, in dem Wissen es wird nicht anerkannt.

Und die wenigsten verbringen mehr als 1-2 Semester im Ausland, und sich aus dem Curriculum für diesen Zeitraum, nur die Veranstaltungen raussuchen, welche Zuhause auch anerkannt werden ist auch nicht zu viel verlangt.


Oder diese verblödete Regelung, dass FHs Dich mit 180 CP zum Master zulassen, Unis aber erst mit 210 CP. Da gibt's dann wohl Bachelor erster und zweiter Klasse. Das sollte doch eigentlich so nicht sein.
Zum glück gibt es diese verblödete Regelung garnicht.
Es gibt Unis, wo man mit 180CP einen Bachelor erhält, und bestimmt auch FHs wo es 210CP gibt.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.789
6.616
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Wer Asyl gewährt bekommt, ist auch aslyberechtigt, sonst gäbe es ja kein Asly...
Wer kein Asyl erhält muss konsequent abgeschoben werden.
Ich sehe da jezt keinen Wiederspruch oder Humbug.
Es gibt kritiereien (auch humanitäre) nach denen entschieden wird ob jemand Asly erhät.

Asyl für humanitäre Gründe ist ohne Kriterien und eine "persönliche" Entscheidung des Ministers bzw Behörden.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Ich sehe nunmal keinen zusammenhang zwischen dem österreichischen Vermumungsverbot und der behauptung, dass länder wie Österreich und Deutschland (in welchem es dieses Verbot nicht gibt) sich kaum noch in der modernen, globalisierten Welt zurecht fnden.
Aber ich denke den gibt es auch garnicht...

Aber wenn du schon ein Vermummunsverbot, welches sich gegen Nikab-Trägerinnen richten soll, Burkaverbot nennst, zeigt mir das, aus welcher Richtung du deine Informationen beziehst.

Aus welcher Richtung denn? Ich verstehe das jetzt gerade nicht. Ist mir vielleicht nur zu umständlich, "Vermummungsverbot, welches..." auszuschreiben, und stattdessen wähle ich einen Begriff, der im Vorfeld des Gesetzes jetzt nicht mal so selten verwendet wurde.

Wer Asyl gewährt bekommt, ist auch aslyberechtigt, sonst gäbe es ja kein Asly...
Wer kein Asyl erhält muss konsequent abgeschoben werden.
Ich sehe da jezt keinen Wiederspruch oder Humbug.
Es gibt kritiereien (auch humanitäre) nach denen entschieden wird ob jemand Asly erhät.

Nein, das stimmt so nicht. Da offenbart sich wieder diese typische regelfickrige Paragraphenmentalität, die ich hier meine. "Berechtigte erhalten, andere müssen abgeschoben werden". Das stimmt nicht, das müssen sie nicht, ich habe das dargelegt und hinreichend begründet, lies das Gesetz nach.

Das es beschissene ZDVs gibt ist jedem klar.
Aber stellen wir uns das Szenario mal vor wenn die Vorschrift besagt, dass die Heizun angestellt wird wenn es zu kalt ist:
Ob es zu kalt ist oder nicht hätte im Ermessen der Verwaltung gelegen. Ihr hättet trotzdem gefroren. Aber es hätte niemand die Heizung an machen müssen, wenn es wirklich mal drei mal hintereinander unter 12 °C gewesen wäre.

Unabhängig davon hätte die Fürsorgepflich der Vorgestzten greifen müssen, bzw. die Pflicht zur Gesunderhaltung hätte ein Lagerfeuer auf Stube erlaubt.

Hätte, hätte.
Es GIBT ein Arbeitsschutzgesetz, das für Arbeitsplätze verbindliche zumutbare Temperaturen festschreibt. Es gab Beschwerden, es gab Meldungen an Vorgesetzte. Ich selbst als Vorgesetzter bin gegen Betonwände gelaufen deswegen. Die Vorschrift und ihre Auslegung war eigentlich gesetzwidrig, aber wenn die Verwaltung nur die Zahlen interessiert, hilft das nix.

"Nein, wenn das da nicht steht, dürfen wir das auch nicht, sonst kriegen wir Ärger, weil wir sparen müssen." Das ist genau das, was ich meine.

Würde man mit bisschen Verstand auf die Sache zugehen würde man kein Gestz verabschieden, welches hintenherum sich ausschließlich gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe richten soll.
Würde man mit bisschen Verstand auf die Sache zugehen hätte man gemerkt, dass durch Vermummen von Fahrradfahrern oder Werbemaskotchen keine Gefahr ausgeht, die es rechtfertigt dies zu verbieten.

Ist das Tragen vom Schal im Gesicht jetzt erlaubt wenn es klar kalt ist oder nur relativ kalt?
oder doch erst wenn es ziemlich kalt ist?

Die Frage würde sich gar nicht stellen, wenn man diese Winkelkuristerei nicht betreiben würde.
Aber dass das Gesetz diskriminierend und eigentlich unnötig ist, darüber sind wir uns einig.

Die Vorschriften wurden während des Semesters rückwirkend geändert? Ich wüsste nicht dass dies Zulässig ist...
Wenn die Vorschriften schon vorher bekannt waren würde ja keiner so Doof sein und was anderes machen, in dem Wissen es wird nicht anerkannt.

Und die wenigsten verbringen mehr als 1-2 Semester im Ausland, und sich aus dem Curriculum für diesen Zeitraum, nur die Veranstaltungen raussuchen, welche Zuhause auch anerkannt werden ist auch nicht zu viel verlangt.

Nein, die wurden nicht geändert, die Kurse wurden jedoch nur nicht mit den "Studienverlaufsplänen" abgestimmt und das Ganze auch nicht kommuniziert, sodass gegen viertes Semester hin eine Heidenpanik entstand, weil auf einmal nicht mehr geplant war, bestimmte Kurse anzubieten (wechselt von Jahr zu Jahr und folgt keiner bestimmten Logik). Die Situation war nicht vorausschaubar und nicht planbar für die Studenten.

Auslandssemester hab ich gar nicht thematisiert. Wie kommst Du darauf?

Zum glück gibt es diese verblödete Regelung garnicht.
Es gibt Unis, wo man mit 180CP einen Bachelor erhält, und bestimmt auch FHs wo es 210CP gibt.

Nicht flächendeckend, nein. Aber bestimmte Hochschulen haben das schon so angewandt. Das führt doch eigentlich die Idee der Gleichwertigkeit der Bachelorabschlüsse ad absurdum.

Edit: Ich finde es auch absolut müßig, dass wir hier darüber diskutieren, dass man sich ja mit den Gepflogenheiten der jeweiligen Hochschule auseinandersetzen und vorplanen sollte. Das muss man immer, die Frage stellt sich doch gar nicht! Aber ein Konzept, dass einer Idee der Vergleichbarkeit von Abschlüssen folgen soll, steht doch eigentlich diesem Klammern an den altbekannten Individualismus diametral entgegen.