Rechtsrock auf dem Campingplatz

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evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
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127.0.0.1
Volksverhetzung ist Volksverhetzung.

Ob in den Liedern gegen Minderheiten oder gegen den Staat gehetzt wird ist da egal.

Ist es nicht. Der Begriff ist juristisch definiert und ziehlt darauf ab Personen, Personengruppen und Bevölkerungsteile vor Hass, Gewalt, Willkür, Verleumdung etc zu schützen. Das kann man so nicht auf einen Staat beziehen.

Was nicht heisst dass Aufrufe zu staatsgefährdender Gewalt nicht mit anderen Mitteln bestraft bzw. unterbunden werden.
 
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Eichelfritte

W:O:A Metalhead
19 Sep. 2016
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Ist es nicht. Der Begriff ist juristisch definiert und ziehlt darauf ab Personen, Personengruppen und Bevölkerungsteile vor Hass, Gewalt, Willkür, Verleumdung etc zu schützen. Das kann man so nicht auf einen Staat beziehen.

Was nicht heisst dass Aufrufe zu staatsgefährdender Gewalt nicht mit anderen Mitteln bestraft bzw. unterbunden werden.

Es gibt aber durchaus linksradikale Lieder, die nicht gespielt werden dürfen. Mann denke da an Polizei SA/SS oder Bullenschweine von Slime. Wobei ich jetzt auch nicht ganz klar sagen kann, ob die nicht sogar wieder von der Verbotsliste gestrichen wurden.
 

Neuromancer

W:O:A Metalhead
16 Juni 2013
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Ich verstehe das problem jetzt nicht ganz. 7 Seiten Diskussionen über Rechtsrock und daß man das von den Ordnern unterbinden lassen müßte. Warum macht mans nicht so wie vor 10 Jahren auf Wacken und pinkelt solchen Nasen einfach ans Zelt?
 

toloc

Newbie
8 Aug. 2016
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Der Witz an der Sache ist: mittlerweile sind Indizierungen/Beschlagnahmen geheim. Selbst die Händler kleiner Plattenfirmen (die tauschen gerne mit befreundeten Firmen CDs aus), die in D auf irgendwelchen Festivals Tonträger verkloppen, kriegen keine Liste von der BPJM über die sie prüfen können, welche von ihren angebotenen Scheiben auf dem Index stehen und welche sie deshalb nicht öffentlich verkaufen können. Als kleiner Händler auf irgendwelchen Minifestivals stehst Du in D mit einem Bein im Knast.

Schlicht falsch!
Es gibt keine vollen Listen mehr im Netz und einige der Listen sind nicht öffentlich, ja. Aber Liste A und B, die mit Tonträgern, DVDs etc können jederzeit eingesehen werden.
Die vollen Listen wurden allerdings praktisch nur von Jugendlichen, denen der Zugang ja gerade erschwert werden sollte, als Anleitung für den nächsten Filmabend genutzt, waren praktisch nur Werbung.

Listenaktualisierung werden jeden Monat öffentlich Bekanntgegeben, volle Listen vierteljährlich aktualisiert veröffentlicht. Wenn ein proffesioneller Händler sich nicht über sein eigenes Inventar informiert, ist der selbst Schuld.
https://www.bundesanzeiger.de/ Suche nach "jugendgefährdende Trägermedien"
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/service,did=202208.html