Besucher-, Park- & Camping Ordnung 2016 online

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evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
4.401
534
98
37
4947
127.0.0.1
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein auf die Änderungen aufmerksam zu machen. Viele der Besucher sind nicht zum ersten Mal da und dürften wenig Interesse haben in jedem Jahr erneut die AGB sowie Park- und Campordnung ganz zu lesen.
 

Wacken-Jasper

Administrator
Teammitglied
18 Jan. 2012
6.436
6.513
130
www.wacken.com
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein auf die Änderungen aufmerksam zu machen. Viele der Besucher sind nicht zum ersten Mal da und dürften wenig Interesse haben in jedem Jahr erneut die AGB sowie Park- und Campordnung ganz zu lesen.

Gerne!

2015:
Damit alle Besucher beim kommenden W:O:A eine friedliche und geile Party ohne Zwischenfälle feiern können, hat sich jeder Besucher auf den Campingflächen grundsätzlich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

2016:
Damit alle Besucher beim kommenden W:O:A eine friedliche und geile Party ohne Zwischenfälle feiern können, hat sich jeder Besucher auf den Campingflächen grundsätzlich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Das ist die einzige wirklich wichtige Regel, schon immer gewesen. Sachen wie das Glasverbot sind natürlich ein großer Einschnitt gewesen und die wurden dann auch entsprechend kommuniziert. Aber ansonsten reicht es den gesunden Menschenverstand zu benutzen.
 

evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
4.401
534
98
37
4947
127.0.0.1
Gerne!

[...]

Das ist die einzige wirklich wichtige Regel, schon immer gewesen. Sachen wie das Glasverbot sind natürlich ein großer Einschnitt gewesen und die wurden dann auch entsprechend kommuniziert. Aber ansonsten reicht es den gesunden Menschenverstand zu benutzen.

Ich bin da völlig bei dir dass das der wichtigste Grundsatz ist. Wenn damit aber schon geklärt wäre was man so (z.B. mitbringen) darf, und was nicht, käme auch keine Verwirrung auf. Wir haben allerdings:
a) das Festival ABC
b) die Besucher- Park- und Campingordnung
c) die AGB

Das sind über 20 Seiten normal formatierter Text, oder auch etwa 3.600 Worte. Zugegeben das Festival ABC hat mehr informierenden Charakter als dass dort Regeln festgehalten sind. Und die aus vorherigen Besuchen bekannten Infos ändern sich kaum.

Aber:
Kleine Änderungen, wie z.B. eine Beschränkung der Aggregatgröße auf 1000W oder ein Verbot von Trinkhörnern im Infield (inkl. Wackinger Village) sind wichtig zu wissen. Ich weiss nicht mehr im Einzelnen wie diese Änderungen derzeit kommuniziert wurden. Insgessamt ist aber bei mir der Eindruck entstanden dass man nach so etwas nicht immer in einer News erwähnt wird und es ratsam wäre das jeweils aktuelle a)b)c) noch einmal anzusehen. Das finde ich unnötig mühsam. Und das werden auch nicht viele Besucher tun.

Könnten a)/b)/c) nicht 'online' bleiben und Änderungen kommentiert werden anstatt gut 3 Wochen vorher darauf hinzuweisen dass b)/c) 'jetzt online' sind?
 

Wacken-Jasper

Administrator
Teammitglied
18 Jan. 2012
6.436
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www.wacken.com
Ich bin da durchaus bei dir, es sind verflucht viele Informationen.Wir haben bei Änderungen teilweise schon selbst Probleme noch durchzusteigen, weswegen die einzelnen Sachen sich manchmal sogar widersprochen haben. Du musst ja auch die Auflagen der Behörden, unsere eigenen Anliegen, rechtliche Sachen der Anwälte usw. unter einen Hut bekommen.

Wir führen da bereits Gespräche, wie man das in Zukunft besser und griffiger zusammenfassen kann. Das wäre vielleicht auch mal was für die Rethink-Runden...

Aber dieses Jahr gibt es in meinen Augen keine großen Änderungen die sich wirklich auswirken würden. Da stehen jetzt beispielsweise Drohnen als verbotene Gegenstände drinnen. Aber das fliegen über Menschen ist eh per Gesetz verboten und die meisten Versicherungen reißen dir da auch den Kopf für ab. Also für die 3-4 Drohnenpiloten die eventuell überlegen da extra die News verlängern?

Ist am Ende des Tages ja auch eine Zeitfrage und wir haben im Juli gut was zu tun.

Wie gesagt: Wir führen hier Gespräche, danke für dein Feedback. :)
 

evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
4.401
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98
37
4947
127.0.0.1
[...]Aber dieses Jahr gibt es in meinen Augen keine großen Änderungen die sich wirklich auswirken würden.[...]

Ist am Ende des Tages ja auch eine Zeitfrage und wir haben im Juli gut was zu tun.

Wie gesagt: Wir führen hier Gespräche, danke für dein Feedback. :)

Danke für die Info. Dann erspar ich mir das nach Details stöbern dieses Jahr.

Ich bin mir nichtmal sicher ob man mich nüchtern eine Drohne steuern lassen sollte. In Wacken dann schonmal gar nicht :D. Ist aber sicher sinnvoll das von Eurer Seite zu erwähnen.

Die News zur neuen a)/b)/c) löst nur regelmäßig kleinere Unsicherheit bei mir aus. Ich kann aber verstehen dass ihr andere Prioritäten habt.
 

deidaw

Newbie
9 Juli 2016
17
13
48
Interessanter Punkt.

Wie viele Sperrmüll-Dalasser kriegen eigentlich eine Rechnung vom W:O:A für die Entsorgung pro Jahr?

Und mal ehrlich, solange auf den Campgrounds nicht oder kaum kontrolliert wird kann in den Regelwerken was auch immer drin stehen.
 

ALSWELLA

W:O:A Metalhead
3 Aug. 2014
1.125
17
63
Kabbesinien
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein auf die Änderungen aufmerksam zu machen. Viele der Besucher sind nicht zum ersten Mal da und dürften wenig Interesse haben in jedem Jahr erneut die AGB sowie Park- und Campordnung ganz zu lesen.

Was mir so an Neuem aufgefallen ist:

2.4. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters darf das Festivalgelände nicht mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Treckern und sonstigem schweren Gerät befahren werden, das geeignet ist, den Boden des Festivalgeländes schwer zu beschädigen.

3.2. … sogenannte Selfiesticks, … Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, ….dürfen nicht auf das Gelände gebracht oder dort verwendet werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder Genehmigung des Veranstalters..

5.3. Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge parken nach Zuweisung auf den Flächen R, T und V, wobei Begleitfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind. Die Gesamtlänge der Fahrzeuge ist auf 11 Meter und das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5t beschränkt.

Verwirrend ist, dass unter 3.3. Drohnen nur verboten sind, wenn sie nicht privat genutzt werden. Da hat sich sicherlich wer vertan
3.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder Genehmigung des Veranstalters darf niemand Foto-, Film-, Videokameras, Drohnen oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, auf das Festivalgelände bringen oder dort nutzen.
Bereits wie 2015:
4.1. Die Kosten für Parken und Campen auf dem Festivalgelände ab Dienstag, 02.08.2016 um 20:01 Uhr sind im Ticketpreis enthalten. Das Festivalgelände muss bis spätestens Sonntag, 07.08.2016, um 12.00 Uhr geräumt sein.

Zum Thema Trinkhörner und Co:
6.2. Auf dem Veranstaltungsgelände, insbesondere dem Infield, in sämtlichen Zelten, auf Bühnen sowie Wacken Plaza & Wacken Center, sind zudem nicht erlaubt: Jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.

Das hier ist sicherlich auch eine Reaktion auf die Rückforderungen bei RAR:
8. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

8.1. Wird das Wacken Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

8.2. Das Wacken Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Wacken Open Air sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Wacken Open Air aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

8.3. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Konzerten und Begleitveranstaltun-gen auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Wacken Open Airs gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.wacken.com bekannt geben.
 

evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
4.401
534
98
37
4947
127.0.0.1
Ich möchte mal bezweifeln dass ein Festivalveranstalter eine (Teil-)Rückzahlung bei Absage wegen des Wetters in den AGB rechtswirksam ausschließen kann.
 

big G

Newbie
8 Aug. 2015
8
0
46
FRANKFURT
10.2. der AGB

Gude @ all,

wenn ich diesen Punkt der AGB wörtlich nehme:

"10.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten. entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen."

muss ich dann meinen Sohn (17 1/2 Jahre) vom Infield führen und in dann auf dem Campinggelände zu Bett bringen??? :confused:
Oder fehlt da einfach nur "ohne Erwachsenenbegleitung" oder so ähnlich halt?

G
 

Svetlana

W:O:A Metalhead
28 Aug. 2010
157
6
63
Gude @ all,

wenn ich diesen Punkt der AGB wörtlich nehme:

"10.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten. entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen."

muss ich dann meinen Sohn (17 1/2 Jahre) vom Infield führen und in dann auf dem Campinggelände zu Bett bringen??? :confused:
Oder fehlt da einfach nur "ohne Erwachsenenbegleitung" oder so ähnlich halt?

G

Niemand kontrolliert eigentlich Ausweise oder dergleichen. Ich war 2010 und 2011 16 bzw 17 Jahre und nur mit Freunden da. Wenn dein Sohn weiß wie man sich verhält, ist alles gut und ihr könnt im Prinzip feiern solange ihr wollt ;D Das Offizielle muss halt aus Jugendschutzgründen so aussehen, schätze ich.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
822
120
zuhause in Niedersachsen
Gude @ all,

wenn ich diesen Punkt der AGB wörtlich nehme:

"10.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten. entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen."

muss ich dann meinen Sohn (17 1/2 Jahre) vom Infield führen und in dann auf dem Campinggelände zu Bett bringen??? :confused:
Oder fehlt da einfach nur "ohne Erwachsenenbegleitung" oder so ähnlich halt?

G

Niemand kontrolliert eigentlich Ausweise oder dergleichen. Ich war 2010 und 2011 16 bzw 17 Jahre und nur mit Freunden da. Wenn dein Sohn weiß wie man sich verhält, ist alles gut und ihr könnt im Prinzip feiern solange ihr wollt ;D Das Offizielle muss halt aus Jugendschutzgründen so aussehen, schätze ich.

solange nix passiert, ist alles kein problem!
Da du aber anscheinend die mama bist, ist es dann eh in deinem aufgabenbereich die Aufsichtspflicht auszuüben.
Das ist dann bei "fremden kindern" schon etwas anders, da muss man diese Begleit erklärung dann haben. aber auch hier ist die eigentlich nur wichtig, sollte was passieren! damit es dann versicherungstechnisch keine Probleme gibt.
 

hennesfc

Newbie
28 Juni 2014
1
0
46
Moin zusammen.

Mich würde jetzt mal interessieren, wir reisen dienstags Morgens früh an, schätzungsweise gegen 6 Uhr. Ich weiß, man kann's nicht beeinflussen wo man landet. Aber meistens war's D oder E. Wir hatten immer Kastenwagen und Neunsitzer plus Auto dabei. Dieses Jahr hat en Kumpel sich en kleines Wohnmobil geordert. Werden wir dann automatisch auf R,T oder V gelotst oder kommen wir damit auch wie sonst die Jahre ganz normal auf's Gelände?

Grüße aus der Eifel!!