Campingordnung
10.1. Grillen ist erlaubt,
offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten.
10.2. Es sind ausschließlich im Handel erworbene Holzkohleanzünder, Gaskartuschen, Gasflaschen
(nur fest montiert im Camper) und Grillvorrichtungen erlaubt. Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht und Gasflaschen bis 5kg benutzt werden.
In Fahrzeugen verbaute Flüssiggasanlagen müssen eine gültige Gasdruckprüfung aufweisen.
10.3. Auf den brennenden Grill darf nur Grillgut gelegt werden und außer Grillgut darf nichts auf die glühenden Kohlen geworfen werden, INSBESONDERE KEINE GASKARTUSCHEN.
10.4. Nach dem Grillen muss die Kohle ausglühen, durch das plötzliche Ablöschen mit Wasser entstehen große Mengen von heißem Wasserdampf, die Verbrühungen verursachen.
Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten.
10.5. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
Manche Regeln sind einfach zur eigenen Sicherheit