a) Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebsbedingte Kündigung des
Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;
c) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Veranstaltung wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte
Veranstaltungszeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
d) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/Fachhochschule oder an einem College, die wiederholt werden
müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen.
Voraussetzung ist, dass die versicherte Veranstaltung vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die
Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Veranstaltungszeit fällt;